Sie benötigen ein Gutachten über eine Immobilie oder einen sonstigen Gegenstand des Immobilienmarktes zu einem bestimmten Zweck? Setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung:
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Nutzung des Bewertungsobjektes
Zweck der Bewertung
Ihr Bewertungsanliegen und ich unterbreite Ihnen zunächst nach dem jeweiligen Kenntnisstand ein Angebot über ein Gutachten, in dem das Honorarangebot sowie die Aufstellung der benötigten Unterlagen enthalten sind und der mögliche Beginn der Begutachtung angegeben wird . Sie können dann, gern nach Rücksprache, über eine Angebotsannahme und Auftragserteilung entscheiden.
Sie benötigen ein Gutachten über eine Immobilie oder einen sonstigen Gegenstand des Immobilienmarktes zu einem bestimmten Zweck?
Das Gutachten nach ImmoWertV 21 erfolgt gem. den Vorgaben der Sachverständigenordnung der IHK zu Leipzig.
Um ein Grundstück zuverlässig bewerten zu können, sind objektabhängig bestimmte Unterlagen notwendig, da neben den technischen Angaben auch wirtschaftliche und rechtliche Gegebenheiten zu berücksichtigen sind. Bei allen Unterlagen ist die stichtagbezogene Aktualität wichtigste Voraussetzung, da auf veralteten und überholten Grunddaten keine zeitnahe Wertermittlung aufgebaut werden kann.
Hierbei handelt es sich abhängig von Gegenstand und Zweck des Gutachtens um
aktueller Grundbuchauszug*,
Verträge bei vorliegenden Eintragungen in der II. Abteilung des Grundbuches*,
aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster*,
Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte),
Auszug aus dem Baulastenverzeichnis*,
Umweltauskunft (Altlasten, Naturschutz, Gewässerschutz, Überschwemmungsgebiet, Biotope)*,
bei Vermietung Mietaufstellung und Mietverträge bei gewerblichen Nutzungen,
bei Erbbaurechten Erbbaurechtsvertrag und Nachweis des aktuellen Erbbauzinses.
Bei Wohnungs-/Teileigentum zusätzlich
Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung bei Sondereigentum*,
Protokolle der letzten 3 Eigentümerversammlungen,
Angaben zum aktuellen Hausgeld,
Wirtschaftsplan,
wenn vorhanden und zutreffend
Baugenehmigung/en,
Baubeschreibung,
ggf. Vereinbarung/Nachweis über vorzeitige Entrichtung von Ausgleichsbeträgen in Sanierungsgebieten,
Bau- und Nutz-/Wohnflächenermittlungen,
Energiepass.
Für die mit * gekennzeichneten Unterlagen biete ich Ihnen die kostenlose Einholung an. Die anfallenden behördlichen Gebühren berechne ich zusätzlich.