Beauftragung und Ablauf

Sie benötigen ein Gutachten über eine Immobilie oder einen sonstigen Gegenstand des Immobilienmarktes zu einem bestimmten Zweck? Setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung:

Schildern Sie unter Angabe des Bewertungsobjektes

  • Anschrift

  • Nutzung des Bewertungsobjektes

  • Zweck der Bewertung

Ihr Bewertungsanliegen und ich unterbreite Ihnen zunächst nach dem jeweiligen Kenntnisstand ein Angebot über ein Gutachten, in dem das Honorarangebot sowie die Aufstellung der benötigten Unterlagen enthalten sind und der mögliche Beginn der Begutachtung angegeben wird . Sie können dann, gern nach Rücksprache, über eine Angebotsannahme und Auftragserteilung entscheiden.

Sie benötigen ein Gutachten über eine Immobilie oder einen sonstigen Gegenstand des Immobilienmarktes zu einem bestimmten Zweck? 

Vertrag und Leistung

Vertrag

Wenn Sie sich zur Angebotsannahme entscheiden, übermittle ich Ihnen einen Sachverständigen-vertragsentwurf unter Berücksichtigung der bis dahin bekannten objektkonkreten Merkmale, nach dessen Unterzeichnung die unverzichtbare Ortsbesichtigung vereinbart und das Gutachten angefertigt wird.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit ist sehr objektspezifisch und u.a. abhängig von der Ortsbesichtigung, der vollständigen Bereitstellung der Auftraggeberunterlagen und der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Behörden und dem zuständigen Gutachterausschuss.

Kurzgutachten

In begründeten Fällen kann ein Kurzgutachten (Markteinschätzung) beauftragt werden. Im Gegensatz zu Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) handelt es sich bei einem Kurzgutachten (Markteinschätzung) um eine begründete Stellungnahme. Es wird auf bestimmte Elemente eines Gutachtens verzichtet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verwendung der Markteinschätzung für finanzwirtschaftliche und steuerliche Zwecke sowie für vorgerichtliche Entscheidungen üblicherweise ebenso ausgeschlossen ist wie für Objekte mit rechtlichen oder wirtschaftlichen Besonderheiten (Dienstbarkeiten, Baulasten, Altlasten, mehrere Stichtage usw.).

Gutachten

Das Gutachten nach ImmoWertV 21 erfolgt gem. den Vorgaben der Sachverständigenordnung der IHK zu Leipzig.

Benötigte Unterlagen

Um ein Grundstück zuverlässig bewerten zu können, sind objektabhängig bestimmte Unterlagen notwendig, da neben den technischen Angaben auch wirtschaftliche und rechtliche Gegebenheiten zu berücksichtigen sind. Bei allen Unterlagen ist die stichtagbezogene Aktualität wichtigste Voraussetzung, da auf veralteten und überholten Grunddaten keine zeitnahe Wertermittlung aufgebaut werden kann.

Hierbei handelt es sich abhängig von Gegenstand und Zweck des Gutachtens um

  • aktueller Grundbuchauszug*,

  • Verträge bei vorliegenden Eintragungen in der II. Abteilung des Grundbuches*,

  • aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster*,

  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte),

  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis*,

  • Umweltauskunft (Altlasten, Naturschutz, Gewässerschutz, Überschwemmungsgebiet, Biotope)*,

  • bei Vermietung Mietaufstellung und Mietverträge bei gewerblichen Nutzungen,

  • bei Erbbaurechten Erbbaurechtsvertrag und Nachweis des aktuellen Erbbauzinses.

Bei Wohnungs-/Teileigentum zusätzlich

  • Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung bei Sondereigentum*,

  • Protokolle der letzten 3 Eigentümerversammlungen,

  • Angaben zum aktuellen Hausgeld,

  • Wirtschaftsplan,

wenn vorhanden und zutreffend

  • Baugenehmigung/en,

  • Baubeschreibung,

  • ggf. Vereinbarung/Nachweis über vorzeitige Entrichtung von Ausgleichsbeträgen in Sanierungsgebieten,

  • Bau- und Nutz-/Wohnflächenermittlungen,

  • Energiepass.

Für die mit * gekennzeichneten Unterlagen biete ich Ihnen die kostenlose Einholung an. Die anfallenden behördlichen Gebühren berechne ich zusätzlich.