Honorar

Privatgutachten

Für Privatgutachten und sonstige Gutachterleistungen erfolgt die Honorarvereinbarung in Anlehnung an die konjunkturell fortgeschriebene Honorartabelle des BVS individuell je nach der Art des Bewertungsobjekts, des Zweckes und des Umfangs der Bewertungsaufwendungen.

Gerichtsgutachten

Aufträge als Gerichtsgutachter werden nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG), in der jeweils aktuellen Fassung, vergütet.

Beleihungswert­ermittlungen

Die Vergütung für Wertermittlungen zu kreditwirtschaftlichen Zwecken wird je nach Umfang (z. B. Erstermittlung, Fortschreibungen usw.) mit den Auftraggebern vereinbart.