Honorar
Privatgutachten
Für Privatgutachten und sonstige Gutachterleistungen erfolgt die Honorarvereinbarung individuell je nach der Art des Bewertungsobjekts, des Zweckes und des Umfangs der Bewertungsaufwendungen.
Gerichtsgutachten
Aufträge als Gerichtsgutachter werden nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG), Stand ab 01.08.2013, vergütet.
Beleihungswertermittlungen
Die Vergütung für Wertermittlungen zu kreditwirtschaftlichen Zwecken wird je nach Umfang (z. B. Erstermittlung, Fortschreibungen usw.) mit den Auftraggebern vereinbart.